Gewisse Länder verlangen eine vorgängige Beglaubigung von Exportpapieren, Ursprungszeugnissen und anderen privaten oder amtlichen Dokumenten. Mit der Beglaubigung wird die Echtheit der Unterschrift auf diesen Dokumenten, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner der Urkunde gehandelt hat, und die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist, bestätigt.
Die verschiedenen Länder stellen unterschiedliche Anforderungen, wer welche Dokumente beglaubigen muss, damit diese im eigenen Land Gültigkeit erlangen.
Unsere Beglaubigungsexperten beraten Sie gerne über die länderspezifischen Anforderungen. Wir können für Sie jede Beglaubigung von allen kantonalen Handelskammern und Staatskanzleien, der Schweiz-Arabischen Handelskammer Genf sowie von sämtlichen Konsulaten einholen.